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   VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19   

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VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19 (https://dejure.org/2019,56500)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.06.2019 - 13 K 1843/19 (https://dejure.org/2019,56500)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juni 2019 - 13 K 1843/19 (https://dejure.org/2019,56500)
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Volltextveröffentlichung

  • neuerichter.de PDF, S. 14

    Beurteilung und Beförderung: Zum Auswahlmaßstab in einem Konkurrentenstreit bei gleicher Endnote

Besprechungen u.ä.

  • neuerichter.de PDF, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    Die unendliche Geschichte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch [...] sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris, Rn. 83; stattgebender Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 13).

    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris, Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 30.08.2018 - 2 C 10.17 -, juris, Rn. 9).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris, Rn. 70).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Der gleiche Maßstab gilt für die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Beurteilungen, auf deren Grundlage die Auswahlentscheidung getroffen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris, Rn. 4).

    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten bzw. Richters als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 13.11.2014 - 4 S 1641/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Der gleiche Maßstab gilt für die gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Beurteilungen, auf deren Grundlage die Auswahlentscheidung getroffen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 -, juris, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris, Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2014 - 4 S 1641/14

    Aussage der dienstlichen Beurteilung über die Vermittlung der Tatsachengrundlage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Der Fehler kann daher sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten bzw. Richters als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.08.2015 - 4 S 1405/15 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 13.11.2014 - 4 S 1641/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris, Rn. 69; BVerwG, Urteil vom 30.08.2018 - 2 C 10.17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Bei einer solchen Auswertung ist darauf zu achten, dass gleiche Maßstäbe angelegt werden (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein abgelehnter Bewerber, der geltend macht, sein Bewerbungsverfahrensanspruch [...] sei durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris, Rn. 83; stattgebender Kammerbeschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Den Einzelaussagen kommt dann nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Nur durch eine solche schriftliche Fixierung der wesentlichen Auswahlerwägungen - deren Kenntnis sich der unterlegene Bewerber gegebenenfalls durch Akteneinsicht verschaffen kann - wird er in die Lage versetzt, sachgerecht darüber befinden zu können, ob er die Entscheidung des Dienstherrn hinnehmen soll oder ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen und er daher gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen will (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.06.2019 - 13 K 1843/19
    Den Einzelaussagen kommt dann nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 VR 3.11 -, juris, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2001 - 1 B 1146/01

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats i.R.d. Bestellung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2006 - 4 S 2087/03

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Beurteilungsrichtlinie Baden-Württemberg

  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 2 B 414/09

    Konkurrentenstreit; effektiver Rechtsschutz; Beurteilung; wertende Betrachtung;

  • SG Karlsruhe, 14.04.2020 - S 12 SB 3113/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung durch Gerichtsbescheid -

    Ein weiterer - rechtskräftiger - Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe im Verfahren 13 K 1843/19 zu einem rechtswidrigen Bewerbungsverfahren um ein bedeutsames Richteramt befeuerte am 17.06.2019 zusätzlich eben diese "weit verbreitete Vorstellung", wonach Beförderungen in der Justiz nicht das Ergebnis einer anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen getroffenen Auswahlentscheidung sind, sondern vorweg schon durch Absprachen zwischen den Personalverantwortlichen des Justizministeriums und den Gerichtspräsidenten determiniert sind (Hansjürgen Schilling, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe a.D., "Die unendliche Geschichte - zugleich Anmerkung zu Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 17.06.2019 - 13 K 1843/19 -", in: Landesinfo Neue Richtervereinigung 03/2020, S. 19. ff.; online unter: www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/NRV-BaWue_2020_final .pdf).
  • VG Karlsruhe, 12.03.2020 - 13 K 7090/19

    Auswahlentscheidung des Justizministeriums Baden-Württemberg erneut fehlerhaft

    Mit rechtskräftigem Beschluss der erkennenden Kammer vom 17.06.2019 (13 K 1843/19) wurde dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle mit dem (auch dort) Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Im Hinblick auf die Darlegungen der Kammer in ihrem Beschluss vom 17.06.2019 wurde für ihn unter dem 14.08.2019 eine neue Anlassbeurteilung durch den Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe erstellt.

    In dem neuen Auswahlvermerk für die streitgegenständliche Stelle vom 19.09.2019 wird vorab ausgeführt, für den Antragsteller habe keine neue Anlassbeurteilung erstellt werden müssen, da die bereits im Verfahren 13 K 1843/19 gerügte Voreingenommenheit seines Beurteilers aus Sicht eines objektiven Dritten unter keinem Gesichtspunkt festgestellt werden könne.

    Es sei nicht ausgeschlossen, dass dem Beurteiler des Beigeladenen seine Anlassbeurteilung und die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 17.06.2019 vor Abfassung der Beurteilung des Beigeladenen bekannt gewesen seien.

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Beurteiler des Beigeladenen dessen Beurteilung wohl in Kenntnis seiner Beurteilung und der gerichtlichen Entscheidung vom 17.06.2019 mit dem Zweck "aufgepeppt" habe, den Beigeladenen als Besserqualifizierten darzustellen.

    Vielmehr sei der Beurteiler aufgrund der Entscheidung der Kammer vom 17.06.2019 gehalten gewesen, nicht mehr auf Jahre zurückliegende Beurteilungen eines anderen Beurteilers zu verweisen, sondern selbst eine deutlich ausführlichere Beurteilung zu erstellen.

    Die Gerichtsakte im Verfahren 13 K 1843/19 wurde zu dem Verfahren beigezogen.

  • SG Karlsruhe, 26.05.2020 - S 12 SB 3599/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Selbstablehnung und

    Insbesondere hat er beabsichtigt, seine dortigen Ausführungen unter Rn. 118. ff. und Rn. 128 ff (Nummerierung laut juris) sogar wörtlich zu wiederholen und erneut die Feststellungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (in dessen zwei Entscheidungen vom 29.10.2015 - 2 K 3639/14 - bzw. 17.06.2019 - 13 K 1843/19 -) und die diesbezügliche Fachliteratur zu zitieren.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2020 - 4 S 1326/20

    Richterbeförderung; Senatsvorsitz am OLG; Vergleichbarkeit richterlicher

    Mit rechtskräftigem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17.06.2019 - 13 K 1843/19 - wurde dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die ausgeschriebene Stelle mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden sei.
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